Aktualisiert: 06.03.2025
Ein offener Ganztag in Nordrhein- Westfalen ist als eine Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfeträger konzipiert und gilt als eine schulische Veranstaltung.
An der offenen katholischen Grundschule In Der Auen arbeiten wir in einem offenen Konzept.
Unsere Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag im Anschluss an den Unterricht bis 15h bzw. 16.30h Zusätzlich bitten wir eine Frühbetreuung von 7.30h bis 8h an.
Unsere OGS-Kinder werden von Mitarbeiterinnen mit langjährigen Berufserfahrungen und verschieden Qualifikationen in pädagogischen, erzieherischen Tätigkeitsfeldern in verschiedenen Funktionsräumen betreut, gefordert und gefördert. In unseren sogenannten Lernzeiten haben die Kinder die Möglichkeit ungestört ihre Hausaufgaben zu erledigen. Neben dem pädagogischen Personal des Nachmittags sind auch LehrerInnen in
den Lernzeiten tätig. Direkt nach dem Unterricht oder nach der Lernzeit essen unsere
Schülerinnen und Schüler ein frisch zubereitetes Mittagessen, das von einem Catering-Service täglich frisch geliefert wird. (Der Essenbeitrag beträgt zusätzlich 80€ pro Monat.)
Nach dem Essen haben die Kinder die Möglichkeit unsere zahlreichen offenen Angebote, unsere AGs zu besuchen oder frei zu spielen. Der zentrale Ort in unserem Ganztag ist der Treffpunkt mit einer Magnettafel als Orientierungspunkt für alle beteiligten. Die Teilnahme an der offenen Ganztagschule ist freiwillig.
Ist ein Kind angemeldet, bindet die Teilnahme jedoch mindestens ein Jahr. Die OGS-Anmeldung bindet und verpflichtet zu regelmäßiger und täglicher Teilnahme. Gewählt werden kann zwischen einer täglichen Betreuungszeit bis 15h oder bis 16.30h. Freistellungswünsche (z.B. Teilnahme an herkunftssprachlichen
Unterricht, an regelmäßig stattfindenden außerschulischen Angeboten, sowie an Therapien) sind durch die Eltern möglichst vor Schuljahresbeginn mitzuteilen.
Einzelne, wichtige Termine, gesonderte Entlasszeiten oder Befreiung von der OGS (in Ausnahmefällen) müssen im Vorfeld mit der Leitung der OGS abgestimmt werden.
Unsere Bürozeiten: Montag bis Freitag, von 8h bis 11.30h
Bei Abwesenheit Ihrer Kinder in der OGS gilt die gleiche Entschuldigungsverfahren wie für den Unterricht. Bei einer Entschuldigung für den Unterricht, reicht es unsere OGS E-Mail-
Adresse ins CC zu setzen. Um die pädagogische Arbeit in der OGS nicht zu stören, ist eine
Entlassung in der Regel nur zu einer vollen Stunde möglich. Hier wurde sich auf 14 Uhr und 16 Uhr geeinigt. Die Essens-, Lern- und AGs Zeiten sollen auf jeden Fall bewahrt werden.
Die Reglung dient auch der kontinuierlichen pädagogischen Arbeit.
Unsere Elternvertreterinnen in diesem Schuljahr sind:
- Frau Hammers
- Frau van Bömmel
In den Ferien und an einigen beweglichen Ferientagen ist die Offene Ganztagsschule von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. 16.30 Uhr geöffnet, außer 3 Wochen in den Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr. Die Schließungszeiten werden im Beirat im Einvernehmen mit dem Träger beschlossen. Ausflüge etc. in den Öffnungszeiten müssen zusätzlich bezahlt werden. Muss ein Kind auch während der Schließungszeiten betreut werden, kann es gegebenenfalls nach vorheriger Absprache mit uns eine andere Einrichtung in Refrath besuchen. Das gleiche gilt, wenn während der geöffneten Ferienzeiten nur ganz wenige Kinder angemeldet sind.
Der Elternbeitrag ist an die Stadt Bergisch Gladbach zu entrichten. Er ist nach dem Einkommen gestaffelt.
Geschwisterkindregelung: Der volle Elternbeitrag wird für den Platz erhoben, für den der höchste Elternbeitrag zu zahlen ist. Für das erste Geschwisterkind ist der halbe Beitrag zu zahlen. Das zweite und jedes weitere Geschwisterkind ist beitragsfrei. Dies gilt auch, wenn das eine Kind einen Kindergarten und das Geschwisterkind das Außerunterrichtliche Angebot besucht bzw. von einer Tagesmutter betreut wird